Neue Verzugsregelungen ab 29. Juli 2014
Am 29. Juli 2014 ist das "Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr" in Kraft getreten.
Die neuen Regelungen betreffen nur den Geschäftsverkehr unter Unternehmern. Geschäfte unter oder mit Verbrauchern sind nicht betroffen. Nach dem neuen Paragraph 271 a BGB gilt für Individualvereinbarungen das folgende:
Bei allgemeinen Geschäftsbeziehungen gilt:
Verzugszins:
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